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Sicherheit & Vertrauen

Sicherheit & Vertrauen: So schützen wir Mandantendaten

Mandantendaten sind Gesundheitsdaten. Der Umgang mit ihnen ist Teil der Verfahrensdokumentation — kein Kleingedrucktes, sondern Arbeitsgrundlage.

Erstgespräch anfragen
Unverbindlich · 30 Minuten · NDA selbstverständlich
Standort
Verarbeitung in Deutschland

Keine Drittlandübermittlung, kein Offshore-Backoffice. § 62a Abs. 4 StBerG ist damit ohne Zusatzprüfung erfüllt.

Vertrag
Prüffertiges Vertragspaket

AVV nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG, TOM-Dokumentation — fertig für Kammer und Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz
Art.-9-Daten im Minimalprinzip

Abrechnungsdaten enthalten Gesundheitsdaten. Wir arbeiten pseudonymisiert, wo immer möglich, mit Zweckbindung und Löschkonzept.

GoBD
GoBD ab Werk

Festschreibbare Stapel, Belegverknüpfung je Buchung, Stapel-Protokolle — plus das fertige Kapitel für die Verfahrensdokumentation Ihres Mandanten.

Qualitätssicherung
Vier Augen, feste Ansprechpartner

Jede Abstimmung wird gegengeprüft, bevor sie die Kanzlei erreicht.

Berufsrecht
Berufsrecht sauber

Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, keine Mandantenkommunikation.

Im Detail

Auftragsverarbeitung nach § 62a StBerG — sauber geregelt

§ 62a StBerG erlaubt die Einbindung von Dienstleistern ausdrücklich — Voraussetzung sind sorgfältige Auswahl, Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform und Belehrung nach § 203 StGB. Wichtig: Berufsrecht und DSGVO gelten nebeneinander — der AVV allein genügt nicht. Sie erhalten das vollständige Vertragspaket unterschriftsfertig:

  • AVV nach Art. 28 DSGVO
  • Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG samt § 203-StGB-Belehrung
  • TOM-Dokumentation
  • Mandanten-Einwilligungsvorlage für den Fall des § 62a Abs. 5

Fertig für Kammer und Datenschutzbeauftragten — auf Wunsch das Vertragspaket vorab zur Prüfung. Alle Antworten auf die Einwände aus Kanzleisicht: Für Kanzleien

Verarbeitung ausschließlich in Deutschland

Keine Drittlandübermittlung, kein Offshore-Backoffice — die Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. § 62a Abs. 4 StBerG ist damit ohne Zusatzprüfung erfüllt.

Gesundheitsdaten: Minimalprinzip und Pseudonymisierung

Abrechnungsdaten sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) — wir arbeiten pseudonymisiert, wo immer möglich, mit Zweckbindung und Löschkonzept. Verarbeitet wird nur, was die Abstimmung braucht.

GoBD: die prüffeste Lieferkette

Jeder Buchungsstapel ist festschreibbar, mit Stapel-Protokoll, Belegverknüpfung (das Avis hängt an der Buchung) und dokumentiertem Doppelbuchungsschutz. Dazu liefern wir das fertige Kapitel für die Verfahrensdokumentation Ihres Mandanten — Transparenz an dieser Stelle ist kein Risiko, sondern die Antwort auf die Prüferfrage, bevor sie gestellt wird. Ausführlich: Verfahrensdokumentation für Vorsysteme

Kontakt

Prüfen Sie uns, bevor Sie uns beauftragen.

30 Minuten, eine ehrliche Einschätzung — und auf Wunsch das Vertragspaket vorab zur Prüfung.

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