Sicherheit & Vertrauen: So schützen wir Mandantendaten
Mandantendaten sind Gesundheitsdaten. Der Umgang mit ihnen ist Teil der Verfahrensdokumentation — kein Kleingedrucktes, sondern Arbeitsgrundlage.
Keine Drittlandübermittlung, kein Offshore-Backoffice. § 62a Abs. 4 StBerG ist damit ohne Zusatzprüfung erfüllt.
AVV nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG, TOM-Dokumentation — fertig für Kammer und Datenschutzbeauftragten.
Abrechnungsdaten enthalten Gesundheitsdaten. Wir arbeiten pseudonymisiert, wo immer möglich, mit Zweckbindung und Löschkonzept.
Festschreibbare Stapel, Belegverknüpfung je Buchung, Stapel-Protokolle — plus das fertige Kapitel für die Verfahrensdokumentation Ihres Mandanten.
Jede Abstimmung wird gegengeprüft, bevor sie die Kanzlei erreicht.
Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung, keine Mandantenkommunikation.
Auftragsverarbeitung nach § 62a StBerG — sauber geregelt
§ 62a StBerG erlaubt die Einbindung von Dienstleistern ausdrücklich — Voraussetzung sind sorgfältige Auswahl, Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform und Belehrung nach § 203 StGB. Wichtig: Berufsrecht und DSGVO gelten nebeneinander — der AVV allein genügt nicht. Sie erhalten das vollständige Vertragspaket unterschriftsfertig:
- AVV nach Art. 28 DSGVO
- Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG samt § 203-StGB-Belehrung
- TOM-Dokumentation
- Mandanten-Einwilligungsvorlage für den Fall des § 62a Abs. 5
Fertig für Kammer und Datenschutzbeauftragten — auf Wunsch das Vertragspaket vorab zur Prüfung. Alle Antworten auf die Einwände aus Kanzleisicht: Für Kanzleien
Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
Keine Drittlandübermittlung, kein Offshore-Backoffice — die Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. § 62a Abs. 4 StBerG ist damit ohne Zusatzprüfung erfüllt.
Gesundheitsdaten: Minimalprinzip und Pseudonymisierung
Abrechnungsdaten sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) — wir arbeiten pseudonymisiert, wo immer möglich, mit Zweckbindung und Löschkonzept. Verarbeitet wird nur, was die Abstimmung braucht.
GoBD: die prüffeste Lieferkette
Jeder Buchungsstapel ist festschreibbar, mit Stapel-Protokoll, Belegverknüpfung (das Avis hängt an der Buchung) und dokumentiertem Doppelbuchungsschutz. Dazu liefern wir das fertige Kapitel für die Verfahrensdokumentation Ihres Mandanten — Transparenz an dieser Stelle ist kein Risiko, sondern die Antwort auf die Prüferfrage, bevor sie gestellt wird. Ausführlich: Verfahrensdokumentation für Vorsysteme
Prüfen Sie uns, bevor Sie uns beauftragen.
30 Minuten, eine ehrliche Einschätzung — und auf Wunsch das Vertragspaket vorab zur Prüfung.
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