White-Label-Fibu für Steuerkanzleien mit Mandaten im Gesundheitswesen
Gesundheitsmandate sind gute Mandate — bis die Kostenträger-OPOS die halbe Fibu-Kapazität frisst. Wir übernehmen die Abstimmung als Subunternehmer Ihrer Kanzlei: unsichtbar für den Mandanten, geliefert als festschreibbarer DATEV-Stapel, zum Festpreis je Mandat.
Kapazität mieten statt suchen.
Die Rechnung ist einfach: Einzelkanzleien konnten zuletzt nur rund 40 Prozent ihrer offenen Stellen besetzen (STAX 2024) — während Spezialketten wie ETL ADVISION gezielt um Gesundheitsmandate werben. Wer das Mandat halten will, braucht die Spezialkompetenz im Haus. Nicht als neue Stelle — als Prozess.
der offenen Stellen konnten Einzelkanzleien in den letzten zwei Jahren besetzen. Die Fibu-Fachkraft mit §302-Erfahrung ist keine Stellenanzeige, sondern ein Glücksfall.
kann 40 Bewohner, 7 Absetzungen und 2 Verrechnungen enthalten. Zeit in der Kanzlei: bis zu 90 Minuten. Zeit mit klarsaldo: Import des Stapels.
Keine Einführung beim Mandanten, kein neues Tool in der Kanzlei. Sie erhalten DATEV-Stapel und Berichte — mehr Integration braucht es nicht.
Die fünf Fragen, die jede Kanzlei zuerst stellt.
Sehen meine Mandanten, dass ausgelagert wird?
Nein. Wir kommunizieren ausschließlich mit Ihrer Kanzlei, nie mit dem Mandanten. Berichte, Stapel und Differenzenlisten sind neutral formatiert — auf Wunsch mit Ihrem Kanzlei-Briefkopf. White-Label heißt bei uns: Ihr Name steht vorn — als Vertragsbestandteil, nicht als Gefallen.
Wer garantiert die Qualität?
Deterministische Buchungslogik statt KI-Bauchgefühl: Jede Regel ist gegen abgenommene Referenzdatensätze getestet (Golden-Master-Prinzip), jede Abstimmung durchläuft das Vier-Augen-Prinzip, jede Buchung trägt ihren Prüfpfad. Sie prüfen das Ergebnis am Pilotmandat auf den Cent, bevor Sie sich binden.
Wie ist der Datenschutz geregelt?
Verarbeitung ausschließlich in Deutschland — kein Offshore-Backoffice, keine Drittlandübermittlung. Sie erhalten das prüffertige Vertragspaket: AVV nach Art. 28 DSGVO, TOM-Dokumentation, Löschkonzept. Abrechnungsdaten sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) — wir arbeiten pseudonymisiert, wo immer möglich. Sicherheit im Detail
Ist das berufsrechtlich sauber?
Ja. § 62a StBerG erlaubt die Einbindung von Dienstleistern ausdrücklich — Voraussetzung sind sorgfältige Auswahl, Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform und Belehrung nach § 203 StGB. Alle drei Dokumente liefern wir unterschriftsfertig mit, inklusive der Mandanten-Einwilligungsvorlage für den Fall des § 62a Abs. 5. Unsere Leistungen sind reine Buchführungsarbeiten — keine Steuerberatung.
Was kostet es — und was verdient die Kanzlei?
Festpreis je Mandat, vorab vereinbart — kein Prozentsatz von Ihrem Honorar. Sie fakturieren Ihrem Mandanten die Fibu wie bisher; die Differenz zwischen Ihrem Honorar und unserem Festpreis bleibt bei Ihnen. Aus einem Kapazitätsproblem wird eine kalkulierbare Marge. Preise im Detail
Vom ersten Mandat zur laufenden Abstimmung.
Bestandsaufnahme an einem Mandat Ihrer Wahl. Ergebnis: Abstimmungsplan mit Festpreis für den Piloten.
Ein voller Abrechnungsmonat produktiv. Sie prüfen das Ergebnis auf den Cent.
Retainer je Mandat, skalierbar auf weitere Mandate Ihrer Kanzlei.
Was jeden Monat auf Ihrem Tisch liegt.
- Festschreibbarer DATEV-Stapel (EXTF/ASCII, SKR03/04/45) mit Doppelbuchungsschutz
- Kostenträger-OPOS ausgeziffert, Differenzenliste centgenau
- Absetzungsliste mit Ursachencode und Wiedereinreichungs-Status
- GoBD-Kapitel für die Verfahrensdokumentation des Mandanten
- Monatsbericht, neutral formatiert — auf Wunsch unter Ihrem Briefkopf
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit.
Wie läuft White-Label-Buchhaltung ab — erfährt der Mandant davon?
Nur wenn Sie es wollen. Vertraglich sichern wir zu: keine Mandantenkommunikation, keine Nennung, neutrale Berichte. Ob Sie die Zusammenarbeit offenlegen, entscheiden Sie.
Ist die Auslagerung mit § 203 StGB und DSGVO vereinbar?
Ja — § 62a StBerG regelt genau diesen Fall. Nötig sind Auswahlsorgfalt, Verschwiegenheitsvereinbarung und AVV; beides erhalten Sie von uns unterschriftsfertig. Wichtig: Berufsrecht und DSGVO gelten nebeneinander — der AVV allein genügt nicht. Wir liefern beide Dokumente.
In welchem Format erfolgt die Übergabe?
Als festschreibbarer DATEV-Buchungsstapel im EXTF- oder ASCII-Format, SKR03, SKR04 oder SKR45 — mit Stapel-Protokoll und Belegverknüpfung.
Wie wird abgerechnet?
Festpreis je Mandat und Monat, gestaffelt nach Postenvolumen und Zahl der Kostenträger. Verbindlich nach dem Analyse-Sprint — keine Überraschungen, kein Umsatzanteil.
Wer trägt die fachliche Verantwortung gegenüber dem Mandanten?
Sie — wie bei jedem Subunternehmer nach § 62a. Deshalb liefern wir Prüfpfad, Differenzenliste und Vier-Augen-Dokumentation, damit Ihre Durchsicht Minuten dauert, nicht Stunden.
Wie schnell ist ein Mandat übernommen?
Analyse-Sprint zwei Wochen, danach der erste produktive Monat. Rückstände aus Vorperioden bauen wir parallel ab.
Bringen Sie ein Mandat mit. Wir bringen den Saldo auf 0,00.
30 Minuten, ein anonymisierter Blick auf die schwierigste OPOS-Liste Ihres Gesundheitsmandats, eine ehrliche Einschätzung — und auf Wunsch das Vertragspaket vorab zur Prüfung.
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