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SKR45 in der Praxis: Forderungs- und Erlöskonten für Pflegeeinrichtungen

Wissen · Kontenrahmen — Lesezeit ≈ 9 Min. — Stand: August 2026 (DATEV-SKR45, gültig für 2026)
Kurz gesagt: Der SKR45 ist der DATEV-Kontenrahmen für soziale Einrichtungen nach der Pflege-Buchführungsverordnung. Sein Kern für die Praxis: Forderungen lassen sich je Kostenträgerart trennen, Erlöse werden je Pflegegrad und Kostenträger gebucht — wer diese Systematik sauber nutzt, bekommt BWA und Abstimmung geschenkt. Wer sie ignoriert, verliert beides.

Wofür es den SKR45 gibt

Nach § 3 der Pflege-Buchführungsverordnung führen zugelassene Pflegeeinrichtungen ihre Bücher nach kaufmännischer doppelter Buchführung, und zwar nach dem Kontenrahmen der PBV-Anlage 4 — oder mit einem abweichenden Kontenplan, sofern ein ordnungsgemäßes Überleitungsverfahren die Umschlüsselung sicherstellt. Der DATEV-SKR45 („Kontenrahmen nach der Pflege-Buchführungsverordnung“) ist der Branchenkontenrahmen, mit dem DATEV-Kanzleien diese Anforderung praktisch umsetzen: Jedes Konto trägt in den Randspalten seine Zuordnung zu Bilanz- und GuV-Posten. Wichtig zu wissen: Die Kontenwerte in diesem Artikel stammen aus dem offiziellen DATEV-PDF „gültig für 2026“ — im Netz kursieren noch Tabellen mit der alten Pflegestufen-Systematik und teils anderen Nummern. Immer gegen den aktuellen DATEV-Stand prüfen.

Die Forderungsseite — Personenkonten oder Sachkonten?

Der SKR45 bietet zwei Ebenen. Das Sammelkonto 1100 („Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“) arbeitet mit — dem Debitorenbereich 10000 bis 69999. Daneben stehen Sachkonten je Kostenträgerart: 1130 Forderungen gegen die Pflegekasse, 1134 gegen Selbstzahler, 1137 gegen die Krankenkasse, 1140 gegen Sozialhilfeträger, 1147 gegen Übrige — jeweils mit Unterkonten nach Restlaufzeit, dazu 1169 als Gegenkonto, wenn auf Debitoren aufgeteilt wird. Die Praxisentscheidung ist klar: Wer offene Posten führen, ausziffern und mahnen will, braucht Personenkonten — je Bewohner bzw. je Kostenträger-Fall. Die 1130er-Sachkonten liefern die PBV-gerechte Bilanzgliederung. Beides zusammen ergibt das System: Einzelforderungen auf Debitoren für die -Arbeit, Kostenträger-Struktur für den Ausweis. Nur Sachkonten ohne Debitoren zu bebuchen heißt: keine OP-Liste, kein Ausziffern, kein belastbares Mahnwesen.

Die Erlösseite — Pflegegrad mal Kostenträger

Die Klasse 4 ist das Herzstück des SKR45. Die Systematik: je Leistungsbereich eine Kontengruppe, darin je Pflegegrad (1 bis 5) ein Konto pro Kostenträger (Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Selbstzahler, Übrige, Beihilfe). Konkret: ambulante Pflege ab 4000, teilstationäre ab 4100, vollstationäre ab 4200, Kurzzeitpflege ab 4300. Dazu die Spezialkonten, die in der Praxis am häufigsten falsch laufen:

Die Kontenlandkarte
LEISTUNGSBEREICHambulant ab 4000 · teilstationär ab 4100vollstationär ab 4200 · Kurzzeitpflege ab 4300PFLEGEGRADKOSTENTRÄGER12345Pflegekasse4000SozialhilfeträgerSelbstzahlerÜbrigeBeihilfe
  • Behandlungspflege nach SGB V: ambulant 4090–4093 (u. a. § 37 Abs. 1 und 2 SGB V), stationär je Bereich 4198, 4298, 4398 — getrennt von den SGB-XI-Pflegeerlösen.
  • Unterkunft und Verpflegung: 4160/4161/4162 (teilstationär), 4260 ff. (vollstationär), 4360 ff. (Kurzzeitpflege) — nie in die Pflegegradkonten mischen.
  • Zusatzleistungen: 4170/4171, 4270/4271, 4370/4371.
  • Investitionskosten nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI: gesonderte Berechnung gegenüber Pflegebedürftigen auf 4640–4644 (DATEV empfiehlt ausdrücklich die Trennung 4641 ambulant, 4642 teilstationär, 4643 vollstationär, 4644 Kurzzeitpflege — für BWA und Kostenrechnung).
  • Ambulante Sonderleistungen: u. a. 4050 Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), 4062 Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI), 4064 Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), 4081 Hausnotruf.

Warum die Disziplin sich auszahlt: Wenn die Abrechnungssoftware je Leistungsart auf das richtige Konto liefert, ist die BWA nach Leistungsbereichen lesbar, die Erlösabstimmung gegen die Abrechnungslisten wird trivial — und Vergütungsanpassungen je Pflegegrad lassen sich direkt im Zahlenwerk nachvollziehen.

Schmälerungen, zweifelhafte Forderungen, Verluste

Drei Vorgänge, drei Orte: Erlösschmälerungen laufen auf 5295 (Skonti auf 5290). Zweifelhafte Forderungen werden auf 1170 umgegliedert, Wertberichtigungen auf 1180 ff. Endgültige Forderungsverluste gehören in die Klasse 7 (7554 übliche Höhe, 7552 unüblich hoch; Pauschalwertberichtigung über 7556). Der Klassiker aus der Absetzungspraxis: Eine §302-Kürzung ist erst dann ein Fall für 5295 oder 7554, wenn sie geklärt und verloren ist — bis dahin gehört sie auf ein Klärkonto im Forderungsbereich. Die komplette Systematik →

Kontierung typischer Vorgänge — auf einen Blick

VorgangBuchung (vereinfacht)Betrag
Erlös ambulante Pflege, Pflegegrad 1, PflegekasseDebitor an 4000764,20
Unterkunft und Verpflegung, teilstationärDebitor an 4160412,00
Gesonderte Berechnung Investitionskosten, ambulant (§ 82 Abs. 3/4 SGB XI)Debitor an 464196,50
Umgliederung strittiger Sozialamts-Forderung1170 an Debitor1.740,60
Endgültig verlorene §302-Kürzung (nach Klärung)5295 an Klärkonto36,50
Uneinbringliche Forderung, übliche Höhe7554 an Debitor220,00

Kontenstand: DATEV-SKR45, gültig für 2026. Beträge sind Beispielwerte. Die Erlöskonten folgen der Systematik Pflegegrad × Kostenträger — das Konto der Zeile 1 verschiebt sich also je nach Pflegegrad und Zahler innerhalb der 4000er-Gruppe.

Die vier häufigsten Fehlkontierungen

  1. Unterkunft und Verpflegung in den Pflegegradkonten — BWA und Pflegesatzverhandlung arbeiten dann mit falschen Werten.
  2. Investitionskostenanteile (§ 82 SGB XI) in den Pflegeerlösen statt auf 4640–4644 — die gesonderte Berechnung wird unsichtbar.
  3. Behandlungspflege SGB V auf SGB-XI-Konten — zwei Rechtskreise, zwei Abrechnungswege, ein Kontensalat.
  4. Absetzungen sofort als Erlösschmälerung — wiedereinreichbare Beträge verschwinden aus jeder Verfolgung.

Wir liefern Buchungsstapel wahlweise in SKR03, SKR04 oder SKR45 — in der Systematik, in der Ihre Kanzlei das Mandat führt.

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Häufige Fragen zum SKR45

Ist der SKR45 für Pflegeeinrichtungen Pflicht?

Nein. Pflicht ist die PBV-konforme Buchführung. Der SKR45 ist der DATEV-Weg dorthin; ein anderer Kontenplan ist zulässig, wenn ein ordnungsgemäßes Überleitungsverfahren auf den PBV-Kontenrahmen existiert (§ 3 Abs. 2 PBV).

Geht auch SKR03 oder SKR04 für ein Pflegemandat?

Technisch ja, mit Überleitungsverfahren. Praktisch verliert man die Branchensystematik (Pflegegrad- und Kostenträgerstruktur) und baut sie über Kostenstellen oder individuelle Konten nach — das kann sinnvoll sein, wenn die Kanzlei einheitlich arbeitet, muss aber bewusst entschieden werden.

Debitoren je Bewohner oder je Kostenträger?

Für die OPOS-Arbeit: je Bewohner bzw. je Fall, denn Kassen zahlen und kürzen fallbezogen. Die Kostenträgersicht entsteht über die 1130er-Sachkontenstruktur oder Auswertungen — nicht durch Verzicht auf Einzelforderungen.

Wo finde ich den offiziellen Kontenrahmen?

Bei DATEV (Kontenrahmen SKR45, Art.-Nr. 11088, jährlicher Stand). Vorsicht bei frei verfügbaren Tabellen im Netz: Dort kursiert teils noch die alte Pflegestufen-Systematik mit abweichenden Nummern in der Klasse 4.

Fachlich geprüft

Dieser Ratgeber basiert auf gelebter Abstimmungspraxis: fachliche Leitung mit Bilanzbuchhaltung, über zehn Jahre DATEV-Praxis und verantwortlicher Konzernbuchhaltung einer PE-geführten Klinikgruppe. Jede Buchungslogik ist an echten Stapeln erprobt.

Dieser Beitrag beschreibt buchhalterische Abläufe und ersetzt keine steuerliche Beratung.

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